Kompetenz für Ihre Sicherheit! 

 



BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER / PLÄNE / PRÜFUNGEN 


BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER  

In jedem Betrieb muss laut den gesetzlichen Regelungen für Arbeitssicherheit ein Brandschutzbeauftragter vorhanden sein.
Sollten Sie in Ihrem Betrieb niemanden benennen können oder wollen, der die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten wahrnimmt, bieten wir Ihnen an diese Aufgaben für Sie wahrzunehmen.
Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren im Brandschutz vorbeugend und  frühzeitig erkennen und richtig beurteilen können. Die Hauptaufgabe liegt in der Festlegung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen wie nachfolgend Beispielhaft aufgeführt:
-Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung     
-Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und  Explosionsgefahren
-Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
-Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

-Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
-Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf.Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
-Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
-Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
-Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung und die Mängelbeseitigung  überwachen Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer)

-Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Gerne stellen wir die Funktion des Brandschutzbeauftragen als Dienstleistung auch Ihrem Betrieb zur Verfügung wenn sie aus organsiatorischen oder anderen Gründen kein eigenes Personal in dieser Hinsicht vorhalten wollen. 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Beratung auf Aspekte bezüglich diverser relevanter Verordnungen wie BetrSichV oder TPrüfVO NRW an. 



BRANDSCHUTZPLÄNE UND LAUFKARTEN 

Feuerwehrlaufkarten und Brandschutzpläne (Feuerwehrpläne) sind wichtiges Hilfsmittel zur Unterstützung der Feuerwehrwehr im Alarmfall. Hierbei müssen die baulichen örtlichen Gegebenheiten und die einschlägigen Normen berücksichtigt werden. Wir bieten Ihnen an die Pläne mit der jeweiligen örtlichen Feuerwehr abzustimmen und den Erfordernissen zu erstellen.



BRANDSCHUTZKONZEPTE 

Ein wirkungsvoller Brandschutz kann nur durch auf die spezifischen Erfordernisse abgestimmtes Gesamtkonzept bzw. das Brandschutzkonzept erreicht werden.  Hier werden alle erforderlichen Einzelmßnahmen zur Brandbekämpfung optimal kombiniert. Ziele der Brandschutzmaßnahmen sind: 

-Entstehung von Bränden zu verhindern und Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen

-Brände möglichst schon im Entstehen zu erkennen und bekämpfen zu können

-Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte abwenden

-Unterbrechung der Unternehmenstätigkeit verhindern bzw. minimieren 

Für unsere Knden erarbeiten wir mit kompetenten und ausgewählten Partnern Brandschutzkonzepte unterschiedlichster Art. 



BRANDSCHUTZORDNUNGEN  

Brandschutzordnungen sind ein wesentlicher Teil um im Alarmfall die richtigen Entscheidungen treffen zu können und die wichtigen Ansprechpartner zu kennen. Man unterscheidet in Brandschutzordnungen Teil A, B oder C die je nach Forderung erstellt und ausgeführt werden müssen. Wir bieten Ihnen an die jeweils geforderte Brandschutzordung individuell auf Ihren Betrieb oder Unternehmen anzupassen und zu erstellen.



PRÜFUNGEN UND VERORDNUNGEN 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die  PrüfVO NRW sind zwei wichtige Verordnungen die im jeweiligen Anwendungsfall berücksichtigt werden müssen. Wir bieten Ihnen die kompetente Beratung und Durchführung der Prüfungen mit den entsprechneden Sachverstänigen zu diesen Themen an.

PruefVO_NRW.pdf (183.39KB)
PruefVO_NRW.pdf (183.39KB)