Kompetenz für Ihre Sicherheit! 

 



SCHULUNG  FÜR  DIE  SICHERHEIT  IN  IHREM  UNTERNEHMEN


BRANDSCHUTZHELFER

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss jeder relevante Betrieb die notwendigen Brandschutzhelfer stellen und ausbilden um im Brandfall gerüstet zu sein.

Wir bieten Ihnen an Ihre Brandschutzhelfer theoretisch und praktisch mit folgenden Inhalten zu schulen:

-Theoretische Unterweisung auf Basis von Brandschutzordnung, 

-Verhalten im Brandfall                                    

-Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen

-Brandklassen und Löschmittel

-Erläuterungen zum Feuerlöscher

-Praktische Unterweisung an Feuerlöschern mittels eines gasbetriebenen Brandsimulator / „Löschtrainers“ der für das Training mit tragbaren Feuerlöschern bestens geeignet ist.

Hierbei sollte jede(r) teilnehmende Mitarbeiter/in mindestens einmal die Handhabung des Feuerlöschers ausüben um die Kenntnisse und die Fertigkeit im Umgang mit Handfeuerlöschern vermittelt zu bekommen.




EVAKUIERUNGSHELFER  

Wir bieten Ihnen an die Ausbildung zum Evakuierungshelfer gem. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit folgenden Inhalten:

-Theoretischer Unterrichtsteil auf Basis von Brandschutzordnung, Plänen, Rettungswegen, Alarmierungseinrichtungen, Beschilderungen, Verhalten im Alarmfall

-Praktische Unterweisung, Begehung des Betriebs

-Bereitstellung von Schulungsskripten die individuell an Ihr Unternehmen bzw. die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die daraus resultierende Aufgabenstellung für den Abschlusstest wird ebenfalls für die Mitarbeiter angepasst.

Arbeitsstätten Richtlinie
ArbStättV.pdf (89.67KB)
Arbeitsstätten Richtlinie
ArbStättV.pdf (89.67KB)